Die Definition ist vollständig von der ESAAT übernommen.
Ich danke der ESAAT für die Erlaubnis!
„Tiergestützte Therapie“ umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Sie beinhaltet auch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative Maßnahmen.
Tiergestützte Therapie findet im Einzel- und Gruppensetting statt
Basis der tiergestützten Therapie ist die Beziehungs- und Prozessgestaltung im Beziehungsdreieck Klient – Tier – Bezugsperson. Tiergestützte Therapie beinhaltet Methoden, bei denen Klienten mit Tieren interagieren, über Tiere kommunizieren oder für Tiere tätig sind.Die Durchführung erfolgt zielorientiert anhand einer klaren Prozess- und Themenorientierung unter Berücksichtigung tierethischer Grundsätze mit anschließender Dokumentation und fachlich fundierter Reflexion.
Allgemeine Ziele der tiergestützten Therapie sind
- die körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen wiederherzustellen und zu erhalten,
- die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und Handlungen zu fördern,
- das Einbezogenseins in die jeweiligen Lebenssituation zu fördern und
- das subjektive Wohlbefinden zu verbessern.
Damit soll erreicht werden, dass der einzelne Mensch in unterschiedlichen Lebensbereichen seinen Fähigkeiten entsprechend agieren und partizipieren kann.
Die spezifischen Ziele der tiergestützten Therapie orientieren sich ausgehend von der Indikationsstellung an Bedürfnissen, Ressourcen und am Störungsbild wie Förderbedarf des jeweiligen Klienten.
Tiergestützte Therapie steht in enger Beziehung zu anderen verwandten Wissenschaftsdisziplinen wie Psychotherapie, Psychologie, Medizin, Pädagogik, Ethologie und Veterinärmedizin.
Tiergestützte Therapie wird von einer Fachkraft mit einer Fachausbildung für tiergestützter Therapie und kontinuierlicher Weiterbildung durchgeführt. Als Fachausbildungen gelten nur solche die den Kriterien der ESAAT entsprechen, von dieser akkreditiert sind und mindestens 60 ECTS umfassen. Je nach eingesetzter Tierart sind weitere tierspezifische Ausbildungen mindestens entsprechend der Basisausbildung der ESAAT zu absolvieren. Die kontinuierliche fachspezifische Weiterbildung in tiergestützter Therapie umfasst mindestens 16 Stunden in zwei Jahren.
Aufgabe der „Fachkraft für tiergestützte Therapie“ ist es
- in ihrem grundständigen Berufsfeld oder
- unter fachkompetenter Einbindung
durch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen.
Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen u.a..
Die Fachkraft plant die Maßnahmen anhand unterschiedlichster Konzepte und Ansätze für unterschiedliche Zielgruppen, führt sie zielorientiert durch und dokumentiert sie anschließend. Die Interventionen der Fachkraft basieren auf dem Beziehungsdreieck Therapeut – Tier – Klient, müssen prozess- und themenorientiert gestaltet sein und durch eine fachlich fundierte Reflexion hinterfragt werden. Die Fachkraft bezieht dabei das soziale Umfeld und andere involvierte Fachkräfte in die Erarbeitung der Zielorientierung und die Verlaufsreflexion beim einzelnen Klienten ein.