Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Pensionsvertrag

1.1 Zwischen dem Hundeeigentümer/Hundehalter des in Pension gegebenen Hundes und dem Inhaber der Pension VON WEDEL wird ein Pensionsvertrag abgeschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Pensionsvertrages. Der Inhaber der Pension VON WEDEL weist jeden Hundeeigentümer/Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Pensionsvertrages sind. Jeder Hundeeigentümer/Hundehalter, der seinen Hund in die Pension VON WEDEL gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pension VON WEDEL Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundeeigentümer/Hundehalter, der mit der Pension VON WEDEL einen Vertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.2 Die Hundepension VON WEDEL gewährleistet jedem in Pension gegebenen Hund während der vereinbarten Pensionsdauer ausreichend Freilauf und Sozialkontakte zu Hunden und Menschen. Der in Pension gegebene Hund befindet sich während des Aufenthalts vornehmlich auf dem Privatgelände. Wir weisen aber ausdrücklich darauf hin, dass der Hund auch am Alltag außerhalb des Geländes teilnimmt.

1.3 Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird durch die Hundepension unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes des Hundeeigentümers/Hundehalters obliegt dem Hundeeigentümer/Hundehalter, so dass die Hundepension VON WEDEL den Hundeeigentümer/Hundehalter auch tatsächlich nachrichtlich erreichen kann.

1.4 Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Pension VON WEDEL durch das Erstgespräch vor Ort eingehend informiert (siehe auch 1.2). Besonderheiten der Verpflegung, medizinischer Versorgung sowie Verhaltensauffälligkeiten sind durch den Hundeeigentümer/Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben und schriftlich im Aufnahmebogen zu vermerken.

1.5 Der Hundeeigentümer/Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in Pension befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.

 

2. Aufnahmebedingungen

2.1 Der Hundeeigentümer/Hundehalter ist verpflichtet, den Aufnahmebogen wahrheitsgemäß auszufüllen und die gemachten Angaben mit Unterschrift zu bestätigen. Bei Abgabe falscher Angaben, ob wissentlich oder unwissentlich, haftet der Hundeeigentümer/Hundehalter für alle daraus resultierenden Schäden und Kosten.

2.2 Auch im Interesse der anderen Gäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen.

Die Hunde müssen frei von ansteckenden Krankheiten wie von Milben, Flöhen, Läusen o.ä. sein. Der Hund muss eine gültige Impfung gegen die folgenden Krankheiten haben: S H L T P (Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut, Parvovirose). Empfohlen wird eine Impfung gegen Zwingerhusten. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Die Hundepension VON WEDEL übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Eine Wurmkur und ein vorbeugende Behandlung gegen Zecken und Flöhe (jeweils nicht älter als vier Wochen ab Aufnahmedatum gerechnet) ist im Aufnahmebogen zu bestätigen. Vor der Abgabe des Tieres ist der Impfausweis vorzulegen. Er verbleibt während des Aufenthalts des Hundes in der Pension VON WEDEL.

2.3 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in Pension zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundeeigentümer/Hundehalter bekanntzugeben. Die Pension VON WEDEL übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und den damit verbundenen Folgen.

2.4 Für den aufzunehmenden Hund besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Auf Verlangen der Pension VON WEDEL ist die Versicherungspolice für den Hund vorzulegen.

2.5 Der Hundeeigentümer/Hundehalter haftet für alle durch seinen Hund verursachten Personen‐, Verletzungs‐ und Sachschäden. Der Hundeeigentümer/Hundehalter übernimmt die Kosten für eventuelle Schäden, die sein Hund verursacht, sofern diese nicht von einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausgeglichen werden.

2.6 Der Hundeeigentümer/Hundehalter versichert, dass der Hund steuerlich gemeldet ist.

 

3. Ausschlusskriterien

3.1 Von der Aufnahme in die Pension VON WEDEL ausgeschlossen sind läufige und trächtige Hündinnen, Hunde mit Verdacht auf ansteckende Krankheiten sowie Hunde, die in der Kamphundeverordnung gelistet sind. Werden die unter 2.1 bis 2.6 genannten Kriterien nicht erfüllt, ist eine Aufnahme des Hundes ebenfalls ausgeschlossen.

3.2 Sollte der Hundeeigentümer/Hundehalter eine läufige Hündin in Pension geben und dieses der Pension VON WEDEL verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Pensionszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundeeigentümers/Hundehalters.

 

4. Tierarztkosten/Tierheim

4.1 Der Hundeeigentümer/Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundeeigentümer/Hundehalter übernommen.

4.2 Der in Pension gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Pensionsdauer durch den Hundeeigentümer/Hundehalter oder einer bevollmächtigten Person abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach sieben Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Pension VON WEDEL ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundeeigentümer/Hundehalter in Rechnung gestellt.

 

5. Pensionspreise

5.1 Der Hundeeigentümer/Hundehalter verpflichtet sich, die jeweils aktuelle Preisliste der Pension VON WEDEL zur Kenntnis zu nehmen und die im Pensionsvertrag vereinbarten Kosten und Zahlungsfristen zu tragen bzw. einzuhalten.

 

6. Futter

6.1 Das Trocken‐, bzw. Nassfutter ist in den Preisen nicht enthalten. Nach Vereinbarung kann das Futter gestellt werden, jedoch empfehlen wir, das eigene Futter mitzubringen, um einen unnötigen Futterwechsel zu vermeiden.

 

7. Anmeldung

7.1 Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (Fax, Post oder E‐Mail) oder auch persönlich erfolgen. Umgehend nach der Anmeldung erhalten Sie den Aufnahmevertrag mit den AGB sowie dem Aufnahmebogen zugestellt, welche Sie der Pension VON WEDEL bitte unterschrieben zurückgeben. Die Anmeldung ist dann für beide Seiten verbindlich vereinbart, wenn die Unterlagen bis spätestens 14 Tage nach Zustellung beim Hundeeigentümer/Hundehalter vollständig und unterschrieben bei der Pension VON WEDEL eingehen. Sollten die Unterlagen nach mehr als 14 Tagen bei der Pension VON WEDEL eingehen, besteht kein Anspruch auf Erfüllung seitens der Pension VON WEDEL. Die Absage durch die Pension VON WEDEL erfolgt ggf. unverzüglich per einfacher Briefpost, per Fax oder Mail. Auf Grund der geringen Aufnahmekapazität und der damit verbundenen sorgfältigen Planung unsererseits, behalten wir uns das Recht vor, bei Absagen der gebuchten Termine Stornierungskosten in Höhe von 25% bis zu 100% (je nach Zeitraum der Absage) des geplanten Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Die Stornierungsfristen sind folgendermaßen gestaffelt: 1‐3 Tage 100%, 4‐8 Tage 50% und bei 9‐14 Tagen 25%.

 

8. Haftung

8.1 Bei allen Hunden setzen wir das Bestehen einer Tierhalterhaftpflicht‐Versicherung voraus. Für Schäden, die durch das Tier verursacht werden, haftet der Halter bzw. dessen Versicherung. Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mitarbeiter beruhen. Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In einem solchen Fall wird grundsätzlich eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Pension VON WEDEL schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

9. Verbraucherschlichtung, Information gemäß § 36 VSBG

9.1 Die Firma grateful dogs – Wedigo von Wedel GbR ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

10. Verwendung von Fotos und Filmen

10.1 Der Hundeeigentümer/Hundehalter erklärt sein Einverständnis, dass Fotos und Filme, auf denen sein Hund abgebildet ist, von der Pension VON WEDEL uneingeschränkt verwendet werden dürfen, solange dies nicht ausdrücklich im Pensionsvertrag ausgeschlossen wurde.

 

11. Salvatorische Klausel, Schlussbestimmungen

11.1 Bei Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt. Erfüllungsort ist Paunzhausen, es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die für den Sitz der Pension VON WEDEL örtlich zuständigen Gerichte sind ausschließlich zuständig. Die Pension VON WEDEL kann Klagen gegen den Auftraggeber auch an dessen Wohn‐ oder Geschäftssitz erheben.

 

Stand: 01.05.2018