Therapiebegleittier-Team

  • Ein „Therapiebegleittier-Team“ (TTT) kommt zum Einsatz bei pädagogischen, psychologischen, rehabilitativen und sozialintegrativen Angeboten für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Ein Therapietier-Team arbeitet im spezifischen Berufsfeld des menschlichen Teammitglieds oder unter fachkompetenter Einbindung. Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld z.B. durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen, Mediziner oder Fachkräften für tiergestützte Therapie.

    Allgemeine Ziele des Einsatzes von Therapiebegleittier-Teams sind

    • die Hilfe bei der Wiederherstellung und Erhaltung der körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen,
    • die Unterstützung bei Förderung der Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und Handlungen,
    • die Mitwirkung bei der Förderung des Einbezogenseins in die jeweilige Lebenssituation.

    Die spezifischen Ziele der Therapiebegleittier-Teams orientieren sich ausgehend von der fachspezifisch vorgegebenen Indikationsstellung an Bedürfnissen, Ressourcen und am Störungsbild wie Förderbedarf des jeweiligen Menschen.

    Therapiebegleittier-Teams haben eine entsprechende fundierte Basisausbildung nach den Kriterien der ESAAT mit abschließender Prüfung durchlaufen, bilden sich kontinuierlich fort (16 Stunden Weiterbildung in zwei Jahren) und werden jährlich auf ihre weitere Eignung geprüft.

    Im Abschlusszertifikat wird auf die jeweilige berufsfeldspezifische Qualifikation des menschlichen Teammitglieds hingewiesen. Besteht keine therapeutische, pädagogische oder betreuende Grundqualifikation wird der Zusatz „Qualifiziert für Besuchstier-Einsätze“ verwendet.

    Aufgabe des Therapiebegleittier-Teams ist es im Berufsfeld des menschlichen Teammitglieds oder unter fachkompetenter Einbindung mitzuhelfen, den Menschen mit seinen Beeinträchtigungen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen. Die Einsätze werden zielorientiert unter Berücksichtigung ethischer Grundsätze durchgeführt und dokumentiert.

  • „Tiergestützte Therapie“

    • „Tiergestützte Therapie“ umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene wie Ältere mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten. Sie beinhaltet auch gesundheitsfördernde, präventive und rehabilitative Maßnahmen

      Tiergestützte Therapie findet im Einzel- und Gruppensetting statt.Basis der tiergestützten Therapie ist die Beziehungs- und Prozessgestaltung im Beziehungsdreieck Klient – Tier – Bezugsperson. Tiergestützte Therapie
      beinhaltet Methoden, bei denen Klienten mit Tieren interagieren, über Tiere kommunizieren oder für Tiere tätig sind.Die Durchführung erfolgt zielorientiert anhand einer klaren Prozess- und Themenorientierung unterBerücksichtigung tierethischer Grundsätze mit anschließender Dokumentation und fachlich fundierter Reflexion.
      Allgemeine Ziele der tiergestützten Therapie sind

      • die körperlichen, kognitiven und emotionalen Funktionen wiederherzustellen und zu erhalten,
      • die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung von Aktivitäten und
        Handlungen zu fördern,
      • das Einbezogenseins in die jeweiligen Lebenssituation zu fördern unddas subjektive Wohlbefinden zu verbessern.

      Damit soll erreicht werden, dass der einzelne Mensch in unterschiedlichen Lebensbereichen seinen Fähigkeiten entsprechend agieren und partizipieren kann.

      Die spezifischen Ziele der tiergestützten Therapie orientieren sich ausgehendvon der Indikationsstellung an Bedürfnissen, Ressourcen und am Störungsbild wie Förderbedarf des jeweiligen Klienten.

      Tiergestützte Therapie steht in enger Beziehung zu anderen verwandten Wissenschaftsdisziplinen wie Psychotherapie, Psychologie, Medizin, Pädagogik, Ethologie und Veterinärmedizin.

      Tiergestützte Therapie wird von einer Fachkraft mit einer Fachausbildung fürtiergestützter Therapie und kontinuierlicher Weiterbildung durchgeführt. Als Fachausbildungen gelten nur solche die den Kriterien der ESAAT entsprechen, von dieser akkreditiert sind und mindestens 60 ECTS umfassen. Je nach eingesetzter Tierart sind weitere tierspezifische Ausbildungen mindestens entsprechend der Basisausbildung der ESAAT zu absolvieren. Die kontinuierliche fachspezifische Weiterbildung in tiergestützter Therapieumfasst mindestens 16 Stunden in zwei Jahren.

      Aufgabe der „Fachkraft für tiergestützte Therapie“ ist es in ihrem grundständigen Berufsfeld oder unter fachkompetenter Einbindungdurch den Einsatz eines Tieres bzw. eines Therapiebegleittier-Teams den Menschen in seinem Bedürfnis nach Linderung seiner Beschwerden, Autonomie und personaler und sozialer Integration zu unterstützen.

      Die fachkompetente Einbindung erfolgt je nach Einsatzfeld durch Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Psychologen, (Sozial-) Pädagogen u.a..

      Die Fachkraft plant die Maßnahmen anhand unterschiedlichster Konzepte und Ansätze für unterschiedliche Zielgruppen, führt sie zielorientiert durch und dokumentiert sie anschließend. Die Interventionen der Fachkraft basieren auf dem Beziehungsdreieck Therapeut – Tier – Klient, müssen prozess- und themenorientiert gestaltet sein und durch eine fachlich fundierte Reflexion hinterfragt werden. Die Fachkraft bezieht dabei das soziale Umfeld und andere involvierte Fachkräfte in die Erarbeitung der Zielorientierung und die Verlaufsreflexion beim einzelnen Klienten ein.

    Grundsätze tiergestützter Therapie

  • Jede Organisation, die im Rahmen von ESAAT (European Society for Animal Assisted Therapy), dem Europäischen Dachverband für tiergestützte Therapie, tiergestützte Arbeit anbieten und durchführen möchte, verpflichtet sich, folgende umfangreiche Richtlinien als verbindlich anzuerkennen.

    Unabdingbare Voraussetzung für tiergestützte Arbeit ist, dass die Haltung der eingesetzten Tiere sowie der Umgang mit ihnen den Anforderungen des europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren, sowie dem Tierschutzgesetz des jeweiligen Landes entsprechen.

    Der/Die TierhalterIn trägt die Verantwortung für die tierschutzkonforme Unterbringung und Betreuung des Tieres. Die Person, die tiergestützt arbeitet, ist für das umfassende Wohlergehen des Tieres während des tiergestützten Einsatzes verantwortlich.

    Sie hat Häufigkeit, Dauer und Intensität des Einsatzes so zu bestimmen, dass das Wohlbefinden des Tieres nicht beeinträchtigt wird; insbesondere ist sie verpflichtet, den Einsatz bei den ersten Anzeichen von Distress zu unterbrechen.